Im folgenden die Programmanträge zur nuklearen Abrüstung von:
Dr. Annette Schaper (HSFK)
Anträge zu anderen Außen und Sicherheitspolitischen Themen oder Konkurrenzanträge werden auf dieser Website erst am 24.05.2020 veröffentlicht.
Hintergrund: Es hat 2012 mal Bemühungen der AG-Außenpolitik gegeben, Positionen zu bestimmten Teilbereichen zu entwickeln, in Form von regionalen Seminaren (hier die Dokumentation von allem: https://wiki.piratenpartei.de/AG_Au%C3%9Fenpolitik/AP_RG_Frankfurt)
Daraus sind Programmanträge entstanden, die aber auf dem BPT aus Zeitmangel nie behandelt wurden. Einige aktive Beteiligte sind inzwischen ausgetreten, andere (ich beispielsweise (Annette, Wiki: Transparentia, Twitter @A_nnnnette )) habe andere Dinge getan. Jetzt würde ich diese Programmanträge nachträglich wieder einreichen, denn sie haben nichts an Aktualität verloren. 9 dieser Anträge mit Begründungen, Zusatzinfos sowie weiterem Hintergrundmaterial (Streams und Material der Vorträge, weitere Literatur) finden sich hier:
https://wiki.piratenpartei.de/01-CIBFFM
Einen zehnten Antrag zum Thema „Atomwaffenverbotsvertrag“ (mit Begründung und Zusatzinfos) füge ich hinzu, denn diesen Vertrag gibt es erst seit 2017.
Ich würde diese zehn Anträge mit Begründung und Zusatzinfos jetzt gern ins Forum stellen.
Wenn alle Anträge angenommen würden, sähe der Programmteil so aus:
13 Außen- und Sicherheitspolitik
13.1 Nuklearwaffen
13.1.1 Vision einer kernwaffenfreien Welt
Die PIRATEN teilen die Vision einer kernwaffenfreien Welt und möchten diese durch konkrete Schritte – wo immer sie sich ergeben – verwirklichen. Dazu unterstützen wir Inititativen, welche Kommunikation, Vertrauensbildung und Transparenz zwischen den Staaten unter Berücksichtigung der jeweiligen Sicherheitsinteressen fördern. Die Ziele der nuklearen Abrüstung und Nichtverbreitung sollen dabei parallel verfolgt werden.
13.1.2 Ablehnung der nuklearen Teilhabe
Die Piratenpartei Deutschland lehnt die nukleare Teilhabe ab und setzt sich für ihre Abschaffung innerhalb der NATO ein.
13.1.3 Abzug der Kernwaffen aus Deutschland
Die Piratenpartei Deutschland setzt sich für den unilateralen Abzug der Kernwaffen aus Deutschland ein.
13.1.4 Abzug der amerikanischen Kernwaffen aus Europa
Die Piratenpartei Deutschland setzt sich für den unilateralen Abzug der amerikanischen Kernwaffen aus allen europäischen Staaten ein. Dies wäre eine vertrauensbildende Maßnahme, mit der weitere nukleare Abrüstung erleichtert werden soll.
13.1.5 Erweiterung der IAEO Kontrollen und Verbesserung der Finanzierung
Die Piratenpartei Deutschland setzt sich für die Einführung nuklearer Sicherungsmaßnahmen für den zivilen Kernbrennstoffkreislauf auch in Kernwaffenstaaten ein. Zu diesem Zweck muss die Ausstattung der IAEO soweit verbessert werden, dass sie die wachsenden Verpflichtungen erfüllen kann.
13.1.6 Transparenz der Bestände von Kernwaffen und Sprengköpfen
Die Piratenpartei Deutschland setzt sich für die Publikation der Bestände von militärischen Nuklearmaterial und Sprengkopfzahlen ein.
13.1.7 Verzicht des Ersteinsatzes von Nuklearwaffen der NATO
Die Piratenpartei Deutschland setzt sich für einen bedingungslosen Verzicht auf den Ersteinsatz von Kernwaffen seitens der NATO ein. Wir begrüßen es, wenn sich dann Kernwaffenstaaten dieser Initiative anschließen werden.
13.1.8 Unterstützung des CTBT und FM(C)T Vertrages
Die Piratenpartei Deutschland unterstützt alle Bemühungen, die das Inkrafttreten des CTBT (Comprehensive Test Ban Treaty/ Teststoppvertrag) fördern. Wir unterstützen auch alle Bemühungen, mit den Verhandlungen zum FM(C)T (Fissile Material Cutoff Treaty) zu beginnen.
Förderung von Kernwaffenfreien Zonen
13.1.9 Förderung von Kernwaffenfreien Zonen
Auf dem Weg zu einer kernwaffenfreien Welt („Global Zero“) setzt sich die Piratenpartei Deutschland als vertrauensbildende Maßnahme für die Schaffung einer Kernwaffenfreien Zone in Mitteleuropa und anderen Regionen weltweit ein.
13.1.10 Dem Atomwaffenverbotsvertrag (TPNW) beitreten
Die Piratenpartei fordert den Beitritt Deutschlands zum Atomwaffenverbotsvertrag (TPNW)
Begründung: Der TPNW wurde im Juni 2017 angenommen. Bis Januar 2020 hatten 80 Staaten unterzeichnet, 34 Staaten – darunter Österreich – den Vertrag ratifiziert. 90 Tage nach der 50. Ratifizierung wird der Vertrag in Kraft treten. Die offiziellen und de facto Nuklearwaffenstaaten und die NATO-Staaten mit Ausnahme der Niederlande nahmen nicht an den Verhandlungen teil. Der Vertrag ist im Gegensatz zum Nichtverbreitungsvertrag (NPT) nicht diskriminierend, er unterscheidet nicht zwischen Kernwaffen- und Nichtkernwaffenstaaten. Der NPT krankt hingegen an dem Vorwurf, dass er Privilegien für die Kernwaffenstaaten perpetuiert und das Ziel der nuklearen Abrüstung nicht konsequent verfolgt. Der Vertrag sieht vor, dass sich seine Mitglieder unter keinen Umständen Verbote an Entwicklung, Test, Produktion, Erwerb, Lagerung, Transfer, direkter oder indirekter Kontrolle, Stationierung und Einsatz von Nuklearwaffen oder der Drohung damit beteiligen. Nuklearwaffenbesitzer verpflichten sich, diese zu verschrotten. Der TPNW setzt eine Norm zur Ächtung von Nuklearwaffen und erhöht damit den Druck zu ihrer Abschaffung. Obwohl es unwahrscheinlich ist, dass die Bundesregierung dieser Aufforderung bald folgt, ist es eine konsequente Haltung, den Beitritt zu diesem Vertrag zu fordern.
Zusatzinfo: Die Motivation zu den Verhandlungen kam aus humanitären Überlegungen. Der Vertrages stärkt die Abrüstungsbefürworter, denen er ein Instrument an die Hand gibt. Genau wie der NPT ist er kurz und legt erst mal Prinzipien fest, für die später Zusatzinstrumente, insbesondere Verifikationsmaßnahmen ausgehandelt werden müssen. Der NPT wird mit Sicherungsmaßnahmen der Internationalen Atomenergieorganisation verifiziert. Die Verifikation der Verschrottung von Kernwaffen und der Aufrechterhaltung einer kernwaffenfreien Welt wird in internationalen Forschungszusammenhängen unter Beteiligung auch mehrerer Kernwaffenstaaten
Begründungen:
Begründung zu 13.1.1. Vision einer kernwaffenfreien Welt
Kernwaffen gehören zweifelsfrei zu den schrecklichsten Waffen der Menschheitsgeschichte. Aus diesem Grund halten wir es für ein notwendig langfristiges Ziel sich dieser Waffen zu entledigen. Wie die konkreten Schritte dahin aussehen werden, dass wissen wir zu diesem Zeitpunkt nicht, aber wir werden uns für die Vision einer kernwaffenfreien Welt stark machen. Wir sind der festen Überzeugung, dass mehr Transparenz im Bereich Kernwaffen nicht nur das Vertrauen zwischen den Nationen und ihrer Bevölkerung erhöht sondern auch eine ganz wesentliche Grundlage weiterer Gespräche bildet. Um der Vision einer kernwaffenfreien Welt gerecht zu werden ist darauf zu achten dass keine neuen Kernwaffenstaaten entstehen als auch dass bestehende Kernwaffenstaaten ihre Bestände reduzieren. Da beide Ziele von großer Bedeutung ist muss man sie parallel verfolgen.
Begründung zu 13.1.2 Ablehnung der nuklearen Teilhabe
Die nukleare Teilhabe innerhalb der NATO widerspricht dem Ziel der Nichtverbreitung von Kernwaffen. Bei der nuklearen Teilhabe werden Kernwaffen an NATO-Bündnisspartner vergeben (Bsp. Deutschland) die diese dann einsetzen können. Wir halten diese Praxis unter dem Gesichtspunkt der Nichtverbreitung problematisch und bestreiten die militärische Notwendigkeit. Aus diesem Grund und lehnen wir diese Praxis ab und sehen darin einen Schritt zur Verwirklichung einer kernwaffenfreien Welt.
Zusatzinfos: Die nukleare Teilhabe ermöglicht Nichtkernwaffenstaaten die Verfügung über Kernwaffen. Die Befehlsgewalt über „geteilte“ Nuklearwaffen besitzt weiterhin die USA, während die eingeschränkte Kommandogewalt an den Partner weitergegeben wird. Daneben bestehen Überlegungen die nukleare Teilhabe auch auf NATO Partner auszweiten. Die nukleare Teilhabe steht im Widerspruch mit dem Ziel der Nichtverbreitung von Kernwaffen und ist daher abzulehnen.
Begründung zu 13.1.3 Abzug der Kernwaffen aus Deutschland
Der Abzug der (amerikanischen) Kernwaffen aus Deutschland ist zur Verwirklichung einer kernwaffenfreien Welt absolut notwendig. Weder besteht die Notwendigkeit der atomaren Abschreckung durch substrategische (taktische) Kernwaffen noch gibt es glaubhafte Anwendungsszenarien für diese Waffen. Die atomare Abschreckung ist zudem – sollte man an ihr festhalten wollen – durch auf U-Booten stationierte Kernwaffen dauerhaft gewährleistet. Da die momentan in Deutschland stationierten Kernwaffen keine Funktion besitzen aber Kosten verursachen ist ein Abzug dieser Waffen aus Deutschland anzustreben.
Begründung zu 13.1.4 Abzug der amerikanischen Kernwaffen aus Europa
Der Abzug der (amerikanischen) Kernwaffen aus Europa ist zur Verwirklichung einer kernwaffenfreien Welt absolut notwendig. Weder besteht die Notwendigkeit der atomaren Abschreckung in Europa noch gibt es glaubhafte Anwendungsszenarien für diese Waffen. Die atomare Abschreckung ist zudem – sollte man an ihr festhalten wollen – durch auf U-Booten stationierte Kernwaffen dauerhaft gewährleistet. Da die momentan in Europa stationierten Kernwaffen keine Funktion besitzen aber Kosten verursachen ist ein Abzug dieser Waffen aus Europa anzustreben. Diese Forderung betrifft nicht die Kernwaffen von Frankreich und Großbritannien obwohl wir es begrüßen würden, wenn weitere Staaten die Vision einer kernwaffenfreien Welt begrüßen würden. Wir begrüßen unilaterale Abzüge von Kernwaffen ohne die Einforderung von – wie auch immer gearteten – Gegenleistungen und sehen darin eine Geste des Vertrauens die ein positives Klima schaffen und weitere Schritte zur nuklearen Abrüstungen beschleunigen. Wir sehen uns durch historische Ereignisse dieser Art in dieser Forderung bestätigt. (In den 1990iger Jahren zogen die USA ein großen Teil ihrer substrategischen Kernwaffen aus Europa ohne politische Forderungen auf Gegenleistung ab. Diese Geste des guten Willens aufgreifend taten es ihnen die Russen nach und zogen ebenfalls einen Großteil ihrer substrategischen Kernwaffen aus Europa zurück. Wir als Piraten würden eine Wiederholung dieser freiwilligen Abzüge ohne politische Forderungen begrüßen.)
Begründung zu 13.1.5 Erweiterung der IAEO Kontrollen und Verbesserung der Finanzierung
Bis heute kann die IAEO grundsätzlich nur den nuklearen Spaltstofffluss auf der Grundlage von Eigenberichten und Materialbilanzen der zu kontrollierenden Staaten verifizieren. Das 1997 beschlossene Zusatzprotokoll zum Verifizierungsabkommen hat zwar Fortschritte gebracht, ist aber von vielen Staaten noch nicht ratifiziert worden. Verdachtskontrollen gibt es nur sehr eingeschränkt und nur nach Voranmeldung. Unangekündigte Vor-Ort-Kontrollen fehlen ebenso wie unbehinderte freie Inspektions- und Ermittlungsrechte. Die Kernwaffenstaaten sind zudem von den Verifizierungsmaßnahmen weitgehend ausgenommen. Auch muss die personelle und finanzielle Ausstattung der IAEO drastisch verbessert werden. Die etwa 350 Inspektoren weltweit reichen bei weitem nicht aus, um die große Zahl der Nuklearanlagen zu überwachen. Nur ein relativ kleiner Teil des IAEO-Haushalts von jährlich etwa 300 Mio. Euro steht für die IAEO Inspektionsabteilung zur Verfügung. Wirksamere internationale Kontrollen sowie die Förderung und der Schutz von gesellschaftlichen Whistleblowern würden die Unsicherheiten über die Aktivitäten der nuklearen Schwellenländer erheblich verringern und vertrauensbildend wirken. Das würde die Bereitschaft der Staaten erhöhen, allein den Vereinten Nationen und ihren Organen die Sanktionierung von Verstößen gegen den Kernwaffensperrvertrag zu überlassen.
Zusatzinfos: Manche Kritiker sehen die IAEO als „Lobbyisten“ der Atomlobby. Dies wird mit der IAEO-Satzung begründet, in der es heißt: „The Agency shall seek to accelerate and enlarge the contribution of atomic energy to peace, health and prosperity throughout the world.“ Abgesehen von der Ablehnung pauschaler Unterstellungen sehen wir die Rolle der IAEO differenzierter.
Die „Förderung der Kernenergie“ seitens der IAEO beschränkt sich auf Studiengruppen, die eine Vielzahl von Tagungsbänden und Lehrbücher über Kernenergie, Kerntechnik und Reaktorsicherheit veröffentlicht (Vorbildlich, im Sinne von transparent, auf der IAEO Webseite als PDF downloadbar). Diese Informationen sind für Drittländer sehr nützlich. Eine finanzielle Förderung der Kernenergie, wie sie einige Länder fordern, findet nicht statt und ist auch weder von uns, noch von wohlhabendenen Ländern gewollt.
Die Publikationen der IAEO („Förderung der Kernenergie“) sind für viele Staaten ein wesentlicher Anreiz sich dem Kontrollsystem der IAEO unterzuordnen. Als Piratenpartei fordern wir den Ausbau dieser Kontrollfunktion und die damit notwendige bessere Ausstattung dieser Behörde. Eine Streichung der Förderung würde den wesentlichen positiven Anreiz nehmen, sich dieser kostenintensiven Kontrolle zu unterziehen. Eine Stärkung der Überwachung der Kernbrennstoffkreisläufe wäre ohne positive Anreize für die Teilnehmerstaaten unattraktiv und somit nicht umsetzbar.
Begründung zu 13.1.6 Transparenz der Bestände von Kernwaffen und Sprengköpfen
Die Kernwaffenstaaten besitzen riesige Bestände von Plutonium und hochangereichertem Uran, die aus der nuklearen Abrüstung stammen oder als Reserve für weitere Aufrüstung vorgesehen waren. Diese Bestände würden für eine schnelle Produktion für viele Zehntausende von Sprengköpfen ausreichen. Informationen über die Mengen werden von den meisten Kernwaffenstaaten zurückgehalten, nur die USA und Großbritannien haben Zahlen publiziert. Die anderen Kernwaffenstaaten sollten bewegt werden, ebenfalls Informationen zu ihren Beständen zu veröffentlichen. Unbekannt sind auch die weiteren Zweckbestimmungen dieser Materialien: Sollen sie als weitere militärische Reserven vorgehalten werden? Sollen sie für die zivile Kernenergie verwendet werden? Oder sollen sie entsorgt werden? Die Kernwaffenstaaten halten außerdem die Zahl ihrer Atomwaffen geheim. Es gibt stationierte Atomwaffen, einige in Reserve, sowie einge abgerüstete. Aber auch bei den „abgerüsteten“ sind viele Nuklearsprengköpfe weiterhin intakt gelagert und könnten schnell wieder auf Träger montiert werden. Es fehlen Transparenz und genauere Angaben über die Zahlen und den Zustand von Atomwaffen. Bei den Vereinten Nationen sollte man ein offzielles Kernwaffen- und Spaltstoffregister einrichten, in denen diese Zahlen regelmäßig aktualisert werden. Die internationale Gemeinschaft hätte damit einen Überblick über den Stand der nuklearen Abrüstung.
Begründung zu 13.1.7 Verzicht des Ersteinsatzes von Nuklearwaffen der NATO
Ein Ersteinsatz von Kernwaffen geht von der Annahme aus, dass ein Atomkrieg begrenzbar wäre. Diese Annahme teilen wir nicht. Im Kalten Krieg diente die Strategie der Option eines Ersteinsatzes dazu, auch konventionelle Angriffe abzuschrecken. Sowohl im Westen als auch im Osten war sie motiviert durch eine vermeintliche konventionelle Übermacht der anderen Seite. Nach dem Ende des Kalten Krieges sind solche Angriffe nicht mehr vorstellbar. Heutzutage sollen Kernwaffen noch einen „Zweitschlag“ ermöglichen, also der Abschreckung eines Nuklearangriffs dienen. Die Überzeugungskraft eines Zweitschlags wird aber nicht beeinträchtigt, wenn man auf einen Erstschlag verzichtet. Eine solcher erster Schritt seitens der NATO könnte andere Kernwaffenstaaten bewegen, ebenfalls auf einen Ersteinsatz zu verzichten, und damit die Bedeutung von Kernwaffen weiter verringern.
Begründung zu 13.1.8 Unterstützung des CTBT und FM(C)T Vertrages
Der Teststoppvertrag ist seit Jahrzehnten das wichtigste Symbol für nukleare Abrüstung. Er verhindert die Entwicklung weiterer neuartiger Waffen und dient gleichzeitig der Nichtverbreitung. Er tritt erst in Kraft, wenn ihn eine bestimmte Zahl von Ländern ratifiziert. Es fehlen noch die USA, China, Indien, Pakistan, Israel, Nordkorea und Iran, von diesen haben Indien, Pakistan und Nordkorea noch nicht unterzeichnet. Wenn die USA ratifizieren würde, würde China vermutlich folgen. Dann wäre es einfacher, auch auf die anderen Staaten einzuwirken. Der FM(C)T ist zu Unrecht völlig unbekannt. Er soll die Produktion von kernwaffenfähigen Materialien für Waffenzwecke verbieten. Ein Moratorium wird bereits von den USA, Rußland, China, Großbritannien und Frankreich eingehalten. Während der CTBT den qualitativen Rüstungswettlauf beenden soll, würde der FM(C)T die Beendigung des quantitativen Wettlaufs einleiten. Der Verhandlungsbeginn scheitert zur Zeit am Widerstand Pakistans. Die Bundesregierung sollte sich als großer Nichtkernwaffenstaat mit Erfahrung in ziviler Kernenergie stärker engagieren.
Begründung zu 13.1.9 Förderung von Kernwaffenfreien Zonen
Es gibt bereits eine Reihe von Kernwaffenfreien Zonen, die durch entsprechende Verträge geregelt sind, nämlich in Südamerika (Tlatelolco-Vertrag), Afrika (Pelindaba-Vertrag), Südpazifik (Rarotonga-Vertrag), der Antarktis (Antarktis-Vertrag), in der Mongolei (ATF Zone Mongolei), in Südostasien (Bangkok-Vertrag), in Zentralasien (Semei-Vertrag) und im Gebiet der Ex-DDR und Berlin (2+4-Vertrag). Einige dieser Verträge enthalten auch umfangreiche Bestimmungen zur Transparenz und Verifikation, sowie zur Kooperation bei der Nichtverbreitung. Mehrere europäische Staaten, darunter auch einige NATO-Mitglieder, verbieten die Stationierung von Kernwaffen auf ihrem Territorium. Es ist im deutschen und europäischen Interesse, daß auch Rußland seine Kernwaffen hinter den Ural zurückzieht. Um die Russen dafür zu motivieren, ist nicht nur ein einseitiger Verzicht auf Stationierung von Kernwaffen außerhalb der USA sinnvoll, sondern auch weitere Vorbereitungen. Dazu würde das – offiziell erklärte – Ziel einer Kernwaffenfreien Zone in Mitteleuropa gehören. Konsequenterweise sollte man ähnliche Bemühungen weltweit unterstützen.